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【24h】

Schluss mit der Marktverdrängung durch Direktvergaben im ÖPNV!

机译:不再需要通过直接授予公共交通工具来挤占市场!

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摘要

Die Marktverdrängung im öffentlichen Personennahverkehr schreitet voran. Einige Aufgabenträger und öffentliche Verkehrsunternehmen versuchen zurzeit, private Konkurrenten insgesamt und dauerhaft vom Markt fernzuhalten. Ein Mittel hierfür ist die Direktvergabe von Verkehrsleistungen nach Art. 5 Ⅱ VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Frage, ob eine Direktvergabe im konkreten Einzelfall überhaupt möglich ist, wird dabei häufig überhaupt nicht gestellt, jedenfalls aber nicht vertieft geprüft. Warum auch? Wen interessieren schon die Tatbestandsvoraussetzungen einer Rechtsnorm, wenn die angeordnete Rechtsfolge - hier: die Zulässigkeit von Direktvergaben - so schön ins eigene Konzept passt? Teilweise billigen die Vergabesenate diese Entwicklung. Ein Beispiel dafür ist der sehr oberflächlich begründete Beschluss des OLG München vom 31.3.2016 (NZBau 2016, 583 [unter Nr. 13 in diesem Heft], m. Bespr. von Lenz/Jürschik, NZBau 2016, 544 [ebenfalls in diesem Heft]). Wer etwas tiefer in die Materie einsteigt, erkennt aber schnell, dass die Thesen, mit denen Direktvergaben in der Praxis gerechtfertigt werden, nicht haltbar sind.
机译:在当地公共交通上拥挤的市场正在发展。一些公共机构和公共交通公司目前正试图将私人竞争对手永久性地排除在市场之外。一种方法是直接根据第5Ⅱ条(EC)第1370/2007号规定授予运输服务。通常根本没有问过在特定情况下是否完全可以直接授予奖励的问题,但是在任何情况下都没有深入研究。为什么呢当法律秩序(此处为直接裁决的可接纳性)非常适合您自己的概念时,谁会关心法律规范的要求?授标委员会部分赞成这一发展。这方面的一个例子是慕尼黑OLG于2016年3月31日做出的非常肤浅的决定(NZBau 2016,583 [在本期第13号之下],m。由Lenz /Jürschik评论,NZBau 2016,544 [也在本期] )。任何深入研究该主题的人都会很快意识到,在实践中证明直接授予奖励的论点是站不住脚的。

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