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【24h】

3 Kein Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlussrechnungsreife

机译:3最终发票到期后无权预付款

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摘要

1. Eine Abschlagsforderung kann nicht mehr verlangt werden, wenn die Bauleistung abgenommen oder ein Abrechnungsverhältnis entstanden ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gem. § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. 2. Soweit sich aus der Schlussrechnung ein unstreitiges positives Guthaben ergibt, ist dieses als endgültige Teil-Schlusszahlung (und nicht als Abschlagszahlung iSd § 16 I VOB/B) zu begleichen.
机译:1.如果建筑工程已被接受或达成和解关系,并且承包商在合同规定的期限内到期,则不再可以要求预付定金。 §14 VOB / B必须提交最终发票。 2.如果最终发票产生了无可争议的肯定信用,则应将其作为最终部分最终付款(而不是按照VOB / B第16条的规定作为首付)支付。

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