Geschäftsgeheimnisse gehören zur „DNA" eines Unternehmens. Über § 165 Ⅱ GWB werden sie auch im Verfahren vor den Vergabekammern geschützt. Dort wirkt sich die Änderung der Definition von Geschäftsgeheimnissen aus, die sich aus der EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie (EU-GeschGehRL)~1 ergibt und durch das am 26.4.2019 in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisgesetz (im Folgenden: GeschGehG) umgesetzt wird. Dieser Beitrag zeigt auf, woraus die Veränderung resultiert und wie darauf reagiert werden kann.
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