Vorausschauend hatte bereits frühzeitig die GdED ihre Forderung nach einem konzerneinheitlichen Tarifrecht erhoben, um die Ansprüche der Arbeitnehmer beim Wechsel innerhalb des Konzerns umfassend zu sichern. Dies ist auch deshalb von besonderer Wichtigkeit, da die DB AG im Zusammenhang mit der zweiten Stufe der Bahnreform beabsichtigt, im Rahmen notwendiger Personalanpassungen die Möglichkeit der Personaldisposition auf den Konzern auszudehnen.
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