Der Bundesrat stimmte am 3. Mai dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Durch die Bestandsdatenauskunft kann der Inhaber eines Telefonanschlusses, einer E-Mail-Adresse oder einer bei der Interneteinwahl vergebenen IP-Adresse festgestellt werden. Auch kann - in besonderen Einzelfällen und nur auf richterlichen Beschluss hin - auf die PIN-oder PUK-Nummern eines Endgerätes zugegriffen werden.
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