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>A 73 (Ebersdorf-Lichtenfels). Geltendmachung von Lärmschutz durch Gemeinde; Grenzwerte und Orientierungswerte. Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße. Verkehrszunahme auf vorhandener Straße. Kommunale Planungshoheit bei Abwägungsbelang
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A 73 (Ebersdorf-Lichtenfels). Geltendmachung von Lärmschutz durch Gemeinde; Grenzwerte und Orientierungswerte. Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße. Verkehrszunahme auf vorhandener Straße. Kommunale Planungshoheit bei Abwägungsbelang