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>Einer Gemeinde fehlt die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen, wenn sie geltend macht, dass sie in ihrer Planungshoheit durch Fluglärm beeinträchtigt sein würde, soweit die Re
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Einer Gemeinde fehlt die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen, wenn sie geltend macht, dass sie in ihrer Planungshoheit durch Fluglärm beeinträchtigt sein würde, soweit die Re