首页> 外文期刊>Natur und Recht >Zusätzliche Emissionsminderungen als Voraussetzung für die Anerkennung als Joint-Implementation (JI) und Clean-Development Mechanism (CDM) Klimaschutzprojekt nach dem Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)
【24h】

Zusätzliche Emissionsminderungen als Voraussetzung für die Anerkennung als Joint-Implementation (JI) und Clean-Development Mechanism (CDM) Klimaschutzprojekt nach dem Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)

机译:根据《项目机制法》(ProMechG),将额外的减排量作为公认的联合实施(JI)和清洁发展机制(CDM)气候保护项目的前提条件

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Das europäische Emissionshandelssystem hat sich als zentrales Instrument zum Klimaschutz im Energie- und Industriesektor etabliert. Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen in der EU müssen turnusmäßig Emissionsberechtigungen in der Höhe der tatsächlichen Kohlendioxidemissionen ihrer Anlage abgeben. Das Kontingent der verfügbaren Emissionsberechtigungen für den europäischen Emissionshandel (engl. EU Allowances [EUA]) ist dem Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen entsprechend begrenzt. D.h. es werden nur so viele europäische Emissionsberechtigungen ausgegeben, wie dem Emissionsreduktionsziel der EU bzw. dem ihrer Mitgliedstaaten entspricht. Mit den beiden so genannten “projektbezogenen Mechanismen” des Kyoto-Protokolls – der gemeinsamen Projektumsetzung nach Art. 6 des Kyoto-Protokolls (Joint Implementation [JI] und dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung nach Art. 12 des Kyoto-Protokolls (Clean Development Mechanism [CDM]) – können durch anerkannte Klimaschutzprojekte zusätzliche Emissionszertifikate generiert werden, die im europäischen Emissionshandelssystem zur Erfüllung der Abgabepflicht (vgl. § 6 Abs. 1 TEHG) verwendet werden können. Zentrale Voraussetzung ist allerdings, dass durch die Projektumsetzung auch “zusätzliche Emissionsminderungen” bewirkt werden. Die “Anerkennung” eines Vorhabens als JI- oder CDM-Projekt erfolgt im deutschen Recht im Wege der “Zustimmung” zu dem Projekt durch die zuständige Behörde aufgrund des Projekt-Mechanismen- Gesetzes (ProMechG). Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist die entscheidende Voraussetzung für die Zustimmung zu einem Projekt und bestimmt gleichzeitig die Menge der bei tatsächlichen Umsetzung des anerkannten Vorhabens generierten Emissionszertifikate. Nur für zusätzliche Emissionsminderungen werden auch Zertifikate ausgestellt. Mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit verbinden sich eine Reihe von Unsicherheiten rechtlicher Natur, von denen einige im Folgenden näher betrachtet werden sollen.
机译:欧洲排放交易体系已确立其自身为能源和工业领域气候保护的中心工具。从事排放交易的欧盟工厂经营者必须定期发放等于其工厂实际二氧化碳排放量的排放配额。根据温室气体减排目标,限制了欧洲排放权交易的可用排放配额(EU配额[EUA])的配额。即仅按照与欧盟或其成员国的减排目标相对应的数量发放欧洲排放配额。通过《京都议定书》的两个所谓的“与项目有关的机制”,即根据《京都议定书》第6条规定的联合项目实施(联合执行[JI]和根据《京都议定书》第12条规定的环境兼容发展机制(清洁发展机制[ CDM])-可以由公认的气候保护项目生成额外的排放证书,可以在欧洲排放交易系统中使用该证书来履行投降义务(参见TEHG§6第1段)。但是,关键的要求是,项目的实施还应导致“额外的减排量”根据德国《项目机制法》(ProMechG),主管当局对项目进行“批准”是根据德国法律将项目“认可”为JI或CDM项目。批准项目的先决条件,同时确定金额r实际实施公认项目时生成的排放证书。仅针对额外的减排量颁发证书。额外性标准与许多法律不确定性相关,下面将对其中一些进行更详细的研究。

著录项

  • 来源
    《Natur und Recht》 |2009年第7期|470-476|共7页
  • 作者单位

    White & Case LLP, Hamburg, Deutschland;

    Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Berlin, Deutschland;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号