Bio-Wein darf jetzt offiziell beim Namen genannt werden. Seit dem 1. August 2012 gelten nun verbindliche gesetzliche Regelungen, die Verfahren und Stof- fe bei der ?kologischen Weinbereitung angewendet werden dürfen. Wein, der nach diesen Vorschriften hergestellt wurde, kann als ?kologischer oder biologischer Wein - kurz, Bio- oder ?koWein -bezeichnet werden. Wie bei allen anderen Bio-Lebensmitteln muss dann auch das EU-Bio-Logo auf das Etikett.
展开▼