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Bayerischer Windkrafterlass als antizipiertes Sachverständigengutachten im Rahmen des § 44 BayNatSchG

机译:巴伐利亚风电法令是第44节“ BayNatSchG”中的预期专家意见

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摘要

In dem Urteil befasste sich der VGH mit dem Antrag der Klägerin auf Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage auf einem Grundstück in einem von technischen Anlagen noch weitgehend freien Landschaftsgebiet. Die Ablehnung des Antrags durch die zuständige Genehmigungsbehörde wurde allein auf die Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gestützt. Insofern wurde eine erhebliche Beeinträchtigung durch die geplante Windkraftanlage angenommen. Der VGH konnte schon dieser Einschätzung nicht folgen und rügte außerdem die fehlende artenschutzrechtliche Beurteilung. Die Genehmigungsbehörde hatte eine Prüfung des Tötungsverbots gem. §44 Abs. 1 Nr. 1 BayNatSchG bezüglich des Rotmilans und des Schwarzstorchs nahezu völlig unterlassen. Zu einer solchen Prüfung gehört entscheidend eine Bestandserfassung, die gesetzlich aber nicht näher geregelt ist. Die Beurteilung, auf welche Weise und in welchem Umfang eine Bestandserfassung durchgeführt wird, unterfällt nach Ansicht des Gerichts zwar der Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde. Die Behörde habe sich aber bei der Entscheidungsfindung innerhalb bestimmter Grenzen zu bewegen, und die ergangene Entscheidung sei gerichtlich auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen. Der VGH führte an, dass die im Bayerischen Windkrafterlass vom 20.12.2012 aufgeführten besonderen Methoden zur Bestandserfassung nicht ohne Grund oder gleichwertigen Ersatz von den zuständigen Genehmigungsbehörden außer Acht gelassen werden dürfen, da es sich bei dem Windkrafterlass um ein antizipiertes artenschutzrechtliches Sachverständigengutachten handele. Die Bestandserfassung hätte nach Auffassung des Gerichts zumindest für den Rotmilan mit den im Windkrafterlass vorgesehenen Methoden und in entsprechendem Umfang durchgeführt werden müssen, da hier allein auf Grundlage der Flugbeobachtungen zweier Zeugen nicht ausreichend beurteilt werden konnte, ob es sich beim fraglichen Gebiet um ein dauerhaftes Nahrungsgebiet des Rotmilans handelt. Die Genehmigungsbehörde muss den Antrag unter Anwendung der im Windkrafterlass vorgesehenen Bestandserfassungsmethoden neu bescheiden.
机译:在判决书中,VGH处理了申请人的批准申请,以在风景如画的地区仍然没有技术安装的物业上建造风力发电机。负责的许可颁发机构拒绝该申请仅基于对景观的保护。在这方面,假设计划中的风力发电机遭受重大损害。 VGH已经无法遵循该评估,并且还抱怨缺乏物种保护法评估。发牌当局已按照下列规定审查了禁止杀人的规定: §44关于红色风筝和黑色鹳,BayNatSchG第1款第1项几乎被完全省略。但是,这种检查对于存货至关重要,但不受法律约束。法院认为,对清单进行方式和方式的评估属于发牌当局的评估特权。但是,当局必须在决策过程中在一定范围内移动,并且必须对所做出的决定进行司法审查以证明其合理性。 VGH声明,2012年12月20日《巴伐利亚风能法令》中列出的清单评估的特殊方法,无权或同等替换不应被主管许可当局无视,因为风能法令是关于物种保护法的预期专家意见。法院认为,应该至少使用风能法令中规定的方法对红风筝进行清点,并在相应程度上进行清点,因为不可能根据两名证人的飞行观察来充分评估所述区域是否为永久性食物区域红色的风筝。发牌当局必须使用风能法令中规定的清单方法对申请进行修订。

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    《Natur und Landschaft》 |2015年第2期|88-88|共1页
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