Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhal-tung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen. Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen-und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverord-nung im deutschen Naturschutzrecht verankert. Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang Ⅳ der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
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