Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen der Bekämpfung von Internetpiraterie bei Live-Sportübertra-gungen. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber „illegalen", d.h. unlizenzierten, Livestreaming-Angeboten sind Sportveranstalter derzeit weitgehend schutzlos. Diesbezüglich besteht auch ein Zusammenhang zwischen der fehlenden Rechtsgrundlage der Sportveranstalter für audiovisuelle Übertragungsrechte und den unzureichenden Möglichkeiten des geltenden Rechts zur Durchsetzung dieser Rechte. Das lässt sich beispielhaft an den entsprechenden Regelungen in der EU-Urheberrechtsrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht aufzeigen. Der Beitrag zeigt zudem, dass die betreffenden Livestreaming-Angebote nicht Teil einer „Sharing-Community" sind, sondern häufig auf kriminellen und ausschließlich wirtschaftlich orientierten Geschäftsmodellen fußen.
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