Mit dem NetzDG war Deutschland Vorreiter im Kampf gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Gleichermaßen sah sich das NetzDG von Beginn an vielfältiger Kritik ausgesetzt - von der netzpolitischen Sorge vor einem Overblocking über verfassungsrechtliche Bedenken, bis hin zu seiner Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Nunmehr liegen mit dem Entwurf eines Digital Services Act (DSA) erste Vorschläge auf dem Tisch, das Thema Hasskriminalität europa- weit zu regulieren; während wiederum in Deutschland eine grundlegende Überarbeitung des NetzDG auf ihre finale Verabschiedung durch den Gesetzgeber wartet. Der vorliegende Beitrag stellt den Diskussionsstand zu beiden Vorhaben gegenüber und geht der Frage nach, ob bzw. inwieweit das neue NetzDG mit den Regelungen eines zukünftigen DSA vereinbar ist.
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