Die BNetzA hat Frequenzen im Bereich zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone allgemein zugeteilt. Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können z.B. in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung genutzt werden. Durch die Allgemeinzuteilung entfallen für ca. 18.000 Einzelzuteilungen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Neben der finanziellen Entlastung entbürokratisiert die Allgemeinzuteilung Frequenznutzungen für professionelle Nutzer; u.a. im Bereich Rundfunk oder in anderen Veranstaltungseinrichtungen. Die bisherigen Zuteilungsinhaber werden in den nächsten Wochen von der BNetzA angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert.
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