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BGH: Gerichtliche Billigkeitskontrolle des Entgelts für Stromdurchleitung - Stromnetznutzungsentgelt

机译:BGH:输电费用的司法公正控制-电网使用费

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摘要

1. Hat ein Unternehmen dem Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes für die Netznutzung ein Entgelt zu entrichten, das der Netzbetreiber als nach der Verbändevereinbarung Strom II plus ermittelten allgemein geltenden Tarif festgesetzt hat, ist regelmäßig anzunehmen, dass der Netzbetreiber das Entgelt nach billigem Ermessen zu bestimmen hat und die Billigkeit seiner Bestimmung der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. 2. Das Günstigkeitsprinzip und die Bedingungen guter fachlicher Praxis i.S.d. § 6 Abs. 1 EnWG 2003 konkretisieren für den Anwendungsbereich der Vorschrift den nach § 315 BGB zu beachtenden Maßstab billigen Ermessens. 3. Auf Netznutzungsentgelte, die für die Zeit seit dem 1.1.2004 zu entrichten sind, findet die an die Einhaltung der Verbändevereinbarung Strom II plus geknüpfte Vermutung der Erfüllung der Bedingungen guter fachlicher Praxis keine Anwendung mehr.
机译:1,如果公司必须向供电网络的运营商支付使用网络运营商的费用(该网络运营商已将其设置为根据Electricity II Plus联合协议确定的普遍适用的电价),则必须定期假定网络运营商必须在其合理的酌处权下确定费用;其确定的公正性有待司法审查。 2.优待原则和良好专业实践的条件i.S.d. EnWG 2003第6条第(1)款规定了该条款范围应遵循的第315 BGB条规定的合理酌处权的范围。 3.自从2004年1月1日起必须支付的网络使用费不再适用遵守良好专业实践条件的假设(与遵守Electricity II Plus协会协议有关)。

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