Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Innen-und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung der TK-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt und an diesen übermittelt. Die wesentlichen Ergebnisse der rechtlichen Bewertung sind: Von der Vorratsdatenspeicherung sollte Abstand genommen werden. Vor einer Umsetzung der Richtlinie sollte unbedingt das bereits beim EuGH hiergegen anhängige Verfahren abgewartet werden. Möglicherweise wird die Richtlinie bereits dort für unwirksam erklärt.
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