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Die sektorspezifische ex post-EntgeltkontrolIe von Teilnehmernetzbetreibern

机译:用户网络运营商的特定行业事后收费控制

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摘要

Das TKG unterscheidet in seiner Regulierungssystematik grundsätzlich zwischen Unternehmen mit und solchen ohne beträchtliche Marktmacht. Je nachdem, ob eine derartige der Beherrschung gleichkommende Stellung von der Bundesnetzagentur (BNetzA) i.R.d. Marktanalyse gem. § 11 TKG festgestellt wird, sind unterschiedliche Zugangsverpflichtungen und Entgeltkontrollmechanismen vorgesehen. Eine Sonderrolle nehmen in dieser Systematik die Teilnehmernetzbetreiber (TNB) ein, deren Regulierung in §§ 18,25, 30, 38, 28 TKG speziell geregelt ist. Hinsichtlich der Entgeltkontrolle ist eine entsprechende Anwendung der Missbrauchsprüfung bei marktmächtigen Unternehmen vorgesehen, §§ 30 Abs. 4 Satz 2, 38 Abs. 2-4, 28 TKG. Dies bereitet zum einen dogmatische Schwierigkeiten, zum anderen ist in der Regulierungspraxis zu beobachten, dass diese vom Gesetzgeber für TNB angelegte Entgeltkontrolle zunehmend durch netzspezifische Marktdefinitionen unterlaufen wird.
机译:TKG在其监管体系中对有或没有重要市场力量的公司进行了基本区分。通常取决于Bundesnetzagentur(BNetzA)是否具有等同于统治地位的地位。市场分析依据§11 TKG,提供了不同的访问义务和费用控制机制。用户网络运营商(TNB)在该系统中扮演着特殊的角色,其规定在TKG的第18、25、30、38、28节中作了专门规定。关于支付控制,计划对有实力的公司进行滥用测试的相应应用程序,《反欺诈法》第30条第4款第2项,第38条第2-4款,第28条。一方面,这带来了教条上的困难,另一方面,在监管实践中可以观察到,由TNB立法者创建的这种收费控制正逐渐被特定于网络的市场定义所破坏。

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