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【24h】

Drittschuldnereigenschaft der DENIC bei der Domainpfändung

机译:域的附件中DENIC的第三方债务人财产

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摘要

Die Domainpfändung führt in der Zwangsvollstreckung immer noch ein gewisses Schattendasein. Das ist zumindest in den Fällen erstaunlich, in denen der Schuldner über eine werthaltige Domain verfügt oder über eine solche, an der der Gläubiger selbst - aus welchen Gründen auch immer - ein Interesse besitzt. Insbesondere dann, wenn der Domainname kurz ist und aus einem merkfähi- gen Begriff besteht, sollte im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch eine Pfändung der Domain in Betracht gezogen werden. Die Anzahl der Domainpfändungen dürfte nach dem klarstellenden Beschluss des BGH aus dem Jahre 2005 auch weiter zunehmen, zumal die Zahl der registrierten .de-Domains weiterhin ansteigt und mittlerweile die Marke von 10 Millionen überschritten hat.
机译:域名的扣押仍然导致丧失抵押品赎回权的某种阴影存在。至少在债务人拥有有价值的领域或债权人本人拥有权益的领域中(无论出于何种原因),这至少令人惊讶。特别是,如果域名简短且由一个引人注目的术语组成,则也应将对域名的扣押视为取消抵押品赎回权的一部分。根据BGH从2005年起做出的一项明确决定,域附件的数量应继续增加,尤其是因为注册的.de域数量继续增加,现已超过1000万个大关。

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