Ein Telefonanruf bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der hierfür sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt hat, zur Werbung für eine Anzeige in einer Autozeitschrift (ADAC Motorwelt) ist unzulässig. Denn mangels irgendeiner Eilbedürftigkeit einer solchen Werbemaßnahme kann ein mutmaßliches Einverständnis mit dem Anruf nicht angekommen werden.
展开▼