Jedenfalls seit Inkrafttreten der UGP-Richtlinie kann ein Impressumsverstoß - völliges Fehlen der Angabe des Handelsregisters und der Registernummer - keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle sein. Dies gilt insb. bei der Rechtsform der Limited, weil in einem solchen Fall der Verbraucher über die Gesellschaft weder etwas weiß noch von unabhängiger Seite erfahren kann.
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