1. Für die in einer kritisierenden Domain angesprochenen Verkehrskreise besteht kein Anlass, den Domaininhaber und Betreiber der Website für den Träger des in der Domain enthaltenen Firmenschlagworts zu halten. Es wird auch nicht der unzutreffende Eindruck erweckt, es bestünden ideelle oder wirtschaftliche Beziehungen zwischen ihm als Domaininhaber und dem Namensträger.
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