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Karten Altenhain/Ansgar Heitkamp Wann beginnt das Zeitgeschehen?- Zur Auslegung des § 5 Abs. 6 JMStV

机译:Maps Altenhain / Ansgar Heitkamp当前情况何时开始?-关于JMStV§5 Abs。6的解释

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摘要

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regeln die L?nder die jugend-schutzrechtlichen Beschr?nkungen für Angebote in Telemedien (Internet) und Rundfunk. Sie unterscheiden dabei zwischen jugendgef?hrdenden (§ 4 Abs. 2 JMStV) und entwicklungsbeeintr?chti-genden Angeboten (§ 5 JMStV). W?hrend erstere nur Erwachsenen zug?nglich gemacht werden dürfen, bestehen für letztere deutlich geringere Zugangsbarrieren. Für das Fernsehen spielen dabei insbesondere Sendezeitbegrenzungen eine Rol-rnle, z.B. dürfen Titel ?ab 16" erst nach 22.00 Uhr gezeigt werden (§ 5 Abs. 4 Satz 2 JMStV). Die L?nder haben jedoch in § 5 Abs. 6 JMStV Ausnahmen vorgesehen, welche die Sendezeitbeschr?nkungen aufheben, obwohl die Angebote entwick-lungsbeeintr?chtigend sind.
机译:在《青少年媒体保护国家条约》(JMStV)中,这些国家/地区对电视广播(Internet)和广播中提供的青少年保护法律进行了限制。您可以区分威胁年轻人的优惠(JMStV第4(2)节)和损害发展的优惠(JMStV第5节)。虽然前者只能让成人使用,但后者的访问障碍要低得多。对于电视,特别是广播时间限制起着重要的作用。标题“从16开始”只能在晚上10点后显示(JMStV第5(4)条第2句),但是,各国都在JMStV第5(6)条中规定了例外,尽管提供了优惠,但这些条款取消了广播时间限制-具有破坏性。

著录项

  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2010年第6期|P.XIX-XXI|共3页
  • 作者单位

    Lehrstuhls für Strafrecht, Wirt-schaftsstrafrecht und Medienrecht an der Hein-rich-Heine-Universit?t Düsseldorf und Ge-sch?ftsführender Direktor des Zentrums für In-formationsrecht an der Düsseldorf Law School;

    Humboldt-Universit?t Berlin und Mitglied des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e.V;

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