Die Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel kann grunds?tzlich an den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gekoppelt werden. Ein mitgliedstaatliches ?per se-Verbot", das eine solche Kopplung ohne Hinzutreten weiterer Unlauter-keitsmerkmale für unzul?ssig erkl?rt, ist mit der RL über unlautere Gesch?ftspraktiken 2005/29/EG v. 11.5.2005 unvereinbar.
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