Der Bundestag hat der erneuten Verlängerung der Geltung der durch das Terro-rismusbekämpfungsgesetz (TBG) und das Terrorismusbekämpf ungsergänzungsge-setz (TBEG) geschaffenen Normen um weitere vier Jahre zugestimmt. Damit gelten die zuerst nach dem 11.9.2001 eingeführten Vorschriften weitestgehend bis 2015 fort. Durch das TBG und TBEG waren diverse Gesetze geändert worden, um den jeweiligen Behörden weitergehende Befugnisse einzuräumen. Betroffen sind das BVerfSchG, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz, das Art. 10-Gesetz und das Gesetz zum Schengener Abkommen. Ebenfalls hiervon betroffen ist das - im Nachgang des 11. Septembers seinerseits i.R.d. sog. „Anti-Terror-Gesetze" verabschiedete - Luftsicherheitsgesetz. Das Gesetz zur Änderung des BVerfSchG verlängert die Mehrzahl dieser Regelungen (anders, als es der Titel vermuten lässt, nicht nur diejenigen des BVerfSchG), teils mit leichten Abänderungen.
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