Der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher versteht die Aussagen „Mit Jeder Packung 20 Songs gratis!", „20 Songs gratis" und „Mit jedem Code 20 Wunschsongs - für alle MP3-Player geeignet" dahingehend, er erhalte Zugriff auf eine Datenbank, von der er 20 der dort gespeicherten Musikstücke herunterladen könne. Damit, dass er nur eine Software zur Suche bei Internetradiosendern erhält, die ihm lediglich das Speichern der dort aktuell gespielten Musikstücke erlaubt und ihm keine Nutzungsberechtigung i.S.d, § 31 UrhG verschafft, rechnet er nicht.
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