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OLG Köln: Unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels über Tauschbörsen im Internet

机译:科隆高等地区法院:未经许可通过交换网站提供计算机游戏

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摘要

1. Jedenfalls im PKH-Verfahren kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Unterlassungsantrag wahlweise auf eine Haftung als Täter oder als Störer abstellen kann. 2. Die tatsächliche Vermutung, dass der Inhaber eines internetanschlusses für eine von diesem Anschluss aus begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist entkräftet, wenn unstreitig ein Dritter Zugriff auf den Internet-anschluss hatte und als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. 3. Der Einwand des auf Unterlassung in Anspruch genommenen Bekl., die IP-Adresse sei fehlerhaft ermittelt worden, kann im Klageverfahren nicht mit der Begründung als unbeachtlich angesehen werden, die fehlerfreie Arbeitsweise der Ermittlungssoftware sei in einem Verfahren vor einem anderen Gericht festgestellt worden. Auch die Feststellungen in den Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG sind nicht präjudiziell. 4. Die Frage, ob der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn er seinem Ehepartner die Teilnahme an sog. Tauschbörsen nicht ausdrücklich untersagt bzw. diesen auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Verhalten hingewiesen hat, ist bisher ungeklärt.
机译:1.在任何情况下,在PKH程序中,都不能假定禁令可以基于作为肇事者或破坏者的责任。 2.如果没有争议第三方有权访问互联网连接并被视为侵犯版权的行为的事实,则认为互联网连接的所有者对该连接造成的侵权负责的实际推论无效。 3.声称被遗漏的被告提出异议,认为该IP地址是错误确定的,因此在诉讼中不能认为该IP地址是无关紧要的,其理由是调查软件的无错功能是在另一个法院的审判中确定的。根据UrhG第101条第(9)款进行的订购过程中的调查结果也不具有任何偏见。 4.互联网连接的所有者如果没有明确禁止其配偶参加所谓的交易所或没有告知他们这种行为是非法的,是否应承担干扰的责任,至今尚未解决。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2011年第6期|p.396-401|共6页
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