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Tim Wybitul BAG: Betriebsratsmitglied kann Daten- schutzbeauftragter sein - Hohe Anforderungen an Kündigung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Das BDSG und die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz richten an die Fachkunde und Zuverlässigkeit von betrieblichen Datenschutzbeauftragten hohe Anforderungen. Erfüllt der Datenschutzbeauftragte diese Anforderungen nicht, drohen schlimmstenfalls Bußgelder von bis zu € 50.000,-. Allerdings ist es für Unternehmen schwer, sich von einem einmal bestellten Datenschutzbeauftragten zu trennen, wie ein aktuell vom BAG (MMR-Aktuell 2011, 315976) entschiedener Fall zeigt. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang zudem entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich hinreichend unabhängig ist, um als Datenschutzbeauftragter tätig zu sein. Das BAG hatte am 23.3.2011 über die Kündigung einer Datenschutzbeauftragten zu entscheiden. Die Klägerin war seit 1981 im Bereich der Fluggastabfertigung beschäftigt. 1992 wurde sie zur Daten-
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