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OLG München: Veranstalterhinweis bei Internetwerbung für Ballonfahrt-Gutscheine

机译:慕尼黑高级地区法院:主办方关于气球飞行代金券互联网广告的通知

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摘要

Werden im Internet Gutscheine für Ballonfahrten zur unmittelbaren Bestellung angeboten und dabei Ort und/oder Dauer der Fahrt genannt, wobei ein Dritter die Leistung erbringt, so ist die Situation einer Stellvertretung vergleichbar. Das die Ballonfahrt durchführende Unternehmen ist in einem solchen Fall anzugeben. Die Bestimmung des Veranstalters erst im Nachhinein hat ebenso wieder Vorbehalt der Verfügbarkeit und die Rücktrittsm?glichkeit keinen Einfluss auf die Informationspflicht des Anbieters.
机译:如果在Internet上提供了用于立即订购的热气球航班优惠券,并且提到了旅行的位置和/或持续时间,而第三方提供了服务,则代表的情况是可比的。在这种情况下,必须指定进行热气球飞行的公司。仅在此之后才确定组织者也保留了可用性,并且退出的可能性对提供者的信息义务没有影响。

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    《Multimedia und Recht》 |2012年第11期|735-737|共3页
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