Das KG hat (B.v. 29.2.2012-(4) 121 Ss 30/12) entschieden, dass eine allgemein gehaltene Ankündigung von Schwierigkeiten regelmäßig nicht den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllt. Kündigt ein Rechtsanwalt die Veröffentlichung eines Sachverhalts im Internet an, so ist ausschlaggebend, ob das Geschehen im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit steht und ein innerer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung und dem erstrebten (rechtmäßi-aen) Zweck qeqeben ist.
展开▼
机译:幼稚园决定(B.v. 29.2.2012-(4)121 Ss 30/12),一般性的公告公告不能定期满足《德国法典》第240条的规定。如果律师宣布在互联网上发布事实,则决定性因素是事件是否与法律活动有关,以及发布与预期(法律)目的之间是否存在内部联系。
展开▼