Leitsatz der Redaktion Die für den Bereich des Urheberrechts aufgestellten Grundsätze des BGH zur Zulässigkeit von Hyperlinks lassen sich auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten übertragen. Sachverhalt Der Verfügungski, (im Folgenden: Kl.) begehrt von der Verfü-gungsbekl. (im Folgenden: Bekl.) die Unterlassung der Veröffentlichung eines Hyperlinks i.R.e. Onlineartikels, über den E-Mails des Kl. auf einer Internetdomain aufgerufen werden können. Der Kl. ist Mitglied einer Burschenschaft. Er hat über seine Internetadresse E-Mail-Korrespondenz mit drei verschiedenen Mitgliedern anderer Vereine geführt, welche ebenfalls dem Verband Deutsche Burschenschaft (DB) angehören.
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