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OLG Dresden: Mobilfunk-sendeanlagen sind bei Einhaltung der Grenzwerte zulässig

机译:OLG德累斯顿:如果遵守极限值,则允许移动无线电发射机

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摘要

Das OLG Dresden hat (U. v. 19.3.2013 -9 U 1265/12; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass eine Grundstückseigentümerin gegen den Betreiber einer Mobilfunk-sendeanlage regelmäßig keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen angeblicher Beeinträchtigung durch elektromagnetische Strahlung hat. Bei Einhaltung der anerkannten Grenzwerte sei sie zur Duldung des Betriebs verpflichtet. Nach Auffassung des OLG muss die Kl. den Betrieb der Mobilfunksendeanlage dulden, weil sie durch die von dort ausgehende Strahlung nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Die mit der Strahlung verbundenen Einwirkungen auf ihr Grundstück überschritten die in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Grenzbzw. Richtwerte nicht, da die Mobilfunk-sendeanlaqe die Anforderungen der 26.
机译:OLG Dresden(U. v。19.3.2013 -9 U 1265/12; MMR将很快发布决定)发现,针对移动无线电发射机系统运营商的财产所有人通常没有因所谓的电磁干扰而要求赔偿损失或痛苦辐射。如果遵守公认的极限值,则她有义务容忍手术。根据OLG,CL必须容忍移动无线电传输系统的运行,因为它仅受到那里发射的辐射的轻微影响。辐射对您财产的影响已超过相关法规中设定的限制。准则值不正确,因为移动无线电传输系统符合26日的要求

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    《Multimedia und Recht》 |2013年第5期|343-343|共1页
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