Wer als Domaininhaber Links auf fremde rechtswidrige Inhalte aufnimmt und sich hierbei nicht auf eine blo?e Auflistung beschr?nkt, sondern die zu erreichenden Inhalte anpreist und beschreibt, macht sich diese zu eigen und haftet daher nach den allgemeinen Vorschriften dafür wie für eigene Informationen. Er kann auch für nachtr?glich durch den Inhaber der freigeschalteten Webseite ver?nderte Inhalte als St?rer unter dem Gesichtspunkt polizeirechtlicher Verhaltensverantwortlichkeit herangezogen werden. Bei Hinweisen auf pornografische Inhalte ist ein Altersverifikationssystem zu verwenden. Eine verbale Distanzierung von unzul?ssigen Inhalten ist nicht ausreichend.
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