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VG Mainz: Zulässige Sperrung eines Nutzeraccounts auf ZDF-Facebook-seiten

机译:VG Mainz:允许阻止ZDF Facebook页面上的用户帐户

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摘要

1. Das virtuelle Hausrecht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt kann als Rechtsgrundlage für die Sperrung eines Nutzer-Accounts auf von ihr betriebenen Face-book-Fanpages herangezogen werden, unabhängig davon, ob man dieses als notwendigen Annex zur Sachkompetenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben versteht oder in Gewohnheitsrecht oder einer analogen Anwendung der §§ 858 ff., 903, 1004 Abs. 1 BGB analog begründet sieht. 2. Der aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgende Zugangsanspruch der Nutzer besteht grds. nur i.R.d. festgelegten Nutzungszwecks und nach Maßgabe der jeweiligen Benutzungsordnung der virtuellen öffentlichen Einrichtung (hier: Facebook-Netiquette). 3. Die Sperrung eines Nutzer-Accounts ist erforderlich, wenn ein milderes, gleich wirksames Mittel nicht ersichtlich ist. Die bloße Löschung der problematischen Kommentare stellt zwar ein milderes Mittel dar, wäre aber nicht gleich geeignet, da hierdurch - im Unterschied zur Sperrung - beleidigende Kommentare nicht verhindert würden, sondern lediglich im Nachhinein beendet werden könnten.
机译:1.公共服务广播公司的虚拟房屋权利可以用作在用户操作的脸书粉丝页面上阻止用户帐户的法律依据,无论这是否是实现公共服务广播公司专业知识的必要附件理解委托给她的任务或看到普通法中的类似理由或BGB 858 ff。,903、1004(1)节的类似适用。 2.用户有权根据GG第3条第1款的一般平等原则进行访问。仅作为规则指定的使用目的,并符合虚拟公共设施(在这里:Facebook Netiquette)的各自使用条款。 3.如果不太温和,同样有效的手段不明显,则有必要阻止用户帐户。仅删除有问题的评论是较温和的手段,但并不立即适用,因为与阻止相比,这不会阻止令人反感的评论,而只能在此之后结束。

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    《Multimedia und Recht》 |2018年第8期|556-560|共5页
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