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BGH: Flugvermittlung im Internet

机译:BGH:互联网上的航班经纪

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摘要

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gem. § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zu Grunde liegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. „Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.
机译:客户可以通过中介机构预订航班的互联网门户网站的运营商并未违反禁止不公平残障的规定。 §4 UWG 10,如果通过调解所依据的可免费访问的航班连接数据是通过航空公司网站上的自动查询(所谓的“屏幕抓取”)以及预订过程中互联网门户网站的运营商确定的,勾选方框,即表示您同意航空公司的使用条款,该条款禁止自动检索航班数据。

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    《Multimedia und Recht》 |2014年第11期|740-744|共5页
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  • 正文语种 ger
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