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LG Stuttgart: Impressum eines Rechtsanwalts bei XING mit Verweis auf eigenen Internetauftritt

机译:LG斯图加特:XING律师在其自己网站上的烙印

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摘要

1. Entscheidend dafür, ob es sich bei einer Internetveröffentlichung auf einer Plattform um ein eigenes Telemedi-um des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Diensts - also der konkreten Einzelveröffentlichung i.R.d. Internetportals - bestimmen kann und sich sein (Unter-)Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt des Anbieters darstellt. Impressumspflichtiger Diensteanbieter ist daher nicht nur der Plattformbetreiber, sondern auch der jeweilige Anbieter, der in das Portal eine eigene Internetveröffentlichung einstellt. 2. Ein geschäftsmäßiges, regelmäßig gegen Entgelt angebotenes Telemedium liegt auch dann vor, wenn der Diensteanbieter die Webseite als Einstiegsmedium nutzt, mittels derer er dem Kunden im Ergebnis eine entgeltliche Dienstleistung anbietet. 3. Das bei XING angebotene Impressum ist für eingeloggte Mitglieder nicht leicht erkennbar verfügbar gehalten. Es befindet sich am unteren rechten Rand des Profils, welcher nur durch ein Hinunterscrollen erreicht werden kann. Der Link ist in sehr kleiner Schriftgröße gehalten, die deutlich hinter den Schriftgrößen der übrigen Textpassagen des Profils zurückbleibt. Er befindet sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit schenkt. 4. Zwar kann die Erreichbarkeit einer Anbieterkennzeichnung über zwei Links, die nacheinander aufgerufen werden können, den Anforderungen einer „leichten Erkennbarkeit" genügen. Voraussetzung ist jedoch, dass Links für sich genommen leicht erkennbar, also effektiv optisch wahrnehmbar sind und dass sie so eindeutig gekennzeichnet sind, dass die angesprochenen Adressaten ohne weiteres erkennen können, dass über diese Links die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung erreicht werden kann.
机译:1.平台上的Internet出版物是否是提供商自己的远程介质的决定因素是它是否对服务的内容和可用性负责-即通常是特定的单个出版物。互联网门户网站-可以确定并提供其作为目标第三方的(子)报价,作为提供商的独立存在。因此,受压印的服务提供商不仅是平台运营商,而且还是在门户网站中发布其自己的Internet出版物的相应提供商。 2.如果服务提供商将网站用作入门级媒体,并且最终通过这种方式向客户提供付费服务,则还存在定期收费的商业类电视媒体。 3.对于已登录的会员,XING提供的烙印不容易识别。它位于配置文件的右下边缘,只能向下滚动才能到达。链接保持很小的字体大小,明显落后于配置文件中其他文本段落的字体大小。它也在实际的文本块之外,因此在普通读者没有特别注意的地方。 4.虽然通过两个链接可以相互调用的提供者标识的可访问性可以满足“易于识别”的要求,但是前提是链接本身很容易识别,即,它们在视觉上可以有效感知并且可以清晰识别。被寻址的收件人可以轻松地识别出可以通过这些链接到达法律要求的提供者标识。

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    《Multimedia und Recht》 |2014年第10期|674-677|共4页
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