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LG Saarbrücken: Unterlassungshaftung des Domain-Registrars

机译:萨尔布吕肯地方法院:域名注册服务商对不采取行动的责任

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摘要

1. Einem Registrar ist es weder zuzumuten noch überhaupt möglich, jede vom Registranten bei ihr angemeldete und registrierte Domain daraufhin zu überprüfen, ob diese zur Verletzung von Urheberrechten benutzt wird. 2. Wird der Registrar auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er das konkrete Angebot unverzüglich prüfen und ggf. sperren. Auch bei Bejahung einer Haf-tungsprivilegierung entsprechend der Rspr. des BGH zur DENIC eG muss der Registrar davon ausgehen, dass die geltend gemachte Rechtsverletzung vorliegt, wenn der Registrant offensichtlich eine Briefkastenfirma auf den Seychellen ist und auf einen Hinweis nicht reagiert. 3. Hat der Registrar auf Grund des Hinweises Zweifel an der Inhaberschaft der Rechte, muss er auf diese Zweifel hinweisen und Belege verlangen. 4. Muss der Registrar von der Berechtigung der Beanstandung ausgehen, ist er verpflichtet, die Domain zu dekon-nektieren. Eine Überprüfungspflicht hinsichtlich aller verwalteten Domains entsteht auf Grund der Beanstandung jedoch nicht.
机译:1.对于注册服务商来说,既不合理也不可能检查注册人注册并注册的每个域是否被用于侵犯版权。 2.如果注册服务商被告知明显违反法律,则必须立即检查特定报价,并在必要时将其阻止。即使已根据BGH关于DENIC eG的裁决确认了责任特权,但如果注册人显然是塞舌尔的一家邮箱公司且未响应通知,则注册服务商也必须假设发生了所指控的侵权行为。 3.如果注册服务商根据信息对权利的所有权有疑问,则必须指出这些疑问并要求提供证据。 4.如果注册服务商必须认为投诉是合理的,则他有义务对域名进行清算。但是,由于投诉,没有义务检查所有托管域。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2014年第6期|407-411|共5页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 13:42:07

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