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BGH: Unwirksame AGB-Regelung über Reisekostenanzahlung

机译:BGH:有关差旅费预付款的一般条款和条件法规无效

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摘要

1. Wer eine nach den Wünschen des Reisenden zusammengestellte Mehrzahl von Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis als Reise anbietet, ist auch dann Reiseveranstalter, wenn der Reisende selbst Einzelleistungen von Leistungsträgern auswählt, deren Angebote ihm der Veranstalter i.R.e. Buchungsprogramms zur „dynamischen Bündelung" („Dynamic Packaging") zu fortlaufend aktualisierten Einzelpreisen zur Verfügung stellt. 2. Eine Klausel in AGB, nach der der Reisende bei Vertrags-schluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20% des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, U. v. 20.6.2006 - X ZR 59/05). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrags bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient. 3. Eine Klausel in AGB, nach der der Reisende den (gesamten) restlichen Reisepreis früher als 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten hat, benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam. 4. Wird in AGB eines Reiseveranstalters ein Vomhundert-satz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt, die der Reisende zu zahlen hat, wenn er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt, müssen die unterschiedlichen Reisearten so differenziert werden und die bei einer bestimmten Reiseart als gewöhnlich erspart berücksichtigten Aufwendungen und der bei ihr als gewöhnlich möglich berücksichtigte anderweitige Erwerb in einer Weise bemessen werden, die es zumindest in aller Regel ausschließt, dass die Entschädigung überschritten wird, die nach § 651 i Abs. 2 BGB zu zahlen wäre.
机译:1.如果旅行者本人从组织者通常会提供给他的提议的服务提供商中选择单独的服务,则无论是谁提供的,根据旅行者的意愿按旅行总价汇编的多种旅行服务,也都是旅行社。以不断更新的个人价格进行“动态捆绑”(“动态包装”)的预订程序。 2.一般条款和条件中的一项条款,即旅行者在订立合同时必须支付不超过旅行价格20%的首付,并不构成旅行者的不当缺点,并且是有效的(BGH,U。v。20.6的确认)。 2006-X ZR 59/05)。旅游经营者只有在订立合同时必须自己承担费用或与服务提供者应有的要求相称的情况下,才可以要求支付更高的预付款,该金额应对应于旅行价格的所请求部分,或者他必须满足服务提供者应有的要求,以根据旅行合同履行其义务。 3.《一般条款和条件》中的一项条款规定,旅行者必须在旅行开始前30天之前支付(全部)剩余旅行价,这与诚实的要求相违背,对旅行者造成不公平的不利影响,并且无效。 4.如果按照旅行社的一般条款和条件,将旅行价格的百分之一百定为旅行者在旅行开始前退出合同而必须支付的补偿,则必须区分不同的旅行类型,并且通常考虑为特定类型的旅行节省的费用另一笔她认为可能进行的收购,应以至少通常排除超过根据BGB第651 i(2)条应支付的赔偿金的方式进行衡量。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2015年第6期|384-387|共4页
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