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OLG Frankfurt/M.: Annahme von Zusatzleistungen bei Online-Flugbuchung auf Opt-in-Basis

机译:OLG Frankfurt / M。:选择接受在线航班预订的其他服务

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摘要

Dem in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO (EG) Nr. 1008/2008 enthaltenen Erfordernis, wonach bei der Buchung von Flügen im Internet die Annahme fakultativer Zusatzleistungen (hier: Reiseversicherung) „auf Opt-in-Basis" erfolgen muss, kann grundsätzlich auch dadurch genügt werden, dass der Kunde den eingeleiteten Buchungsvorgang nur fortsetzen kann, wenn er sich für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistung entschieden hat. Dies setzt allerdings voraus, dass nach der konkreten Ausgestaltung des Buchungsvorgangs dem Nutzer sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, i.S.e. klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative vor Augen geführt wird (im Streitfall verneint).
机译:第23条第1款第4 VO(EG)条款第1008/2008条中包含的要求,根据该要求,在互联网上预订航班时必须“选择加入”接受可选的附加服务(此处为旅行保险),原则上也可以通过以下事实感到满意:客户只有在决定支持或反对使用附加服务的情况下才可以继续启动预订过程决定附加服务,以及在不使用附加服务的情况下继续预订的可能性,因为显示了清晰而等效的决定替代方案(发生争议时,否)。

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    《Multimedia und Recht》 |2015年第2期|112-113|共2页
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