Nach der ab dem 13.6.2014 geltenden Reform des Fernabsatzrechts kann der Widerruf nunmehr formlos erklärt werden, also auch mündlich, telefonisch, durch Fax oder E-Mail. Eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung gebietet die Nennung von Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse, sofern diese verfügbar sind. Aus dem Umstand, dass in der Muster-Widerrufsbelehrung von „verfügbar" und nicht von „vorhanden" die Rede ist, kann nicht etwa darauf geschlossen werden, dass es im Belieben des Unternehmers stehe, die Angaben zu machen.
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