Das OLG Zweibrücken hat (U. v. 19.5.2016 - 4 U 45/15; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) entschieden, dass sich ein Unterlassungsschuldner nicht rechtswidrig verhält, wenn ein durch ihn zunächst rechtswidrig genutztes Werk nach Abgabe einer Unterlassungserklärung noch im Cache des Suchmaschinenanbieters Google aufgefunden werden kann.
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机译:OLGZweibrücken(U. v。19.5.2016-4 U 45/15; MMR将很快发布决定)裁定,如果禁令债务人在提交禁制令之后最初最初非法使用的作品仍在法院,则该禁制令债务人不会采取非法行动。可以找到搜索引擎提供商Google的缓存。
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