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【24h】

OLG Dresden: Unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung

机译:OLG德累斯顿:供应商识别中的主管监管权

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摘要

1. Hatte das Urteil dem Unterlassungsschuldner vorgeworfen, keinerlei Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum seiner Internetseite gemacht zu haben, so ist ein späteres Versäumnis, die auf Grund einer Sitzänderung eingetretene Änderung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu vermerken, keine kerngleiche Verletzungsform. Zweifel bei einer erweiternden Auslegung gehen zu Lasten des Titelinhabers. 2. Will der Gläubiger über das Fehlen jeder Angabe der Aufsichtsbehörde hinaus auch die unrichtige Angabe der zuständigen Behörde erfasst sehen, steht es ihm frei zu formulieren „Die Aufsichtsbehörde, die die aus der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO resultierenden Verpflichtungen überwacht".
机译:1,如果该判决指责禁令救济债务人在其网站上没有提供有关主管监督当局的任何信息,则后来因席位变更而未向主管监督当局指出变更并不是核心伤害的一种形式。有关扩展解释的任何疑问均由所有权人承担。 2.如果债权人除了缺少监管机构的任何信息外,还希望包括主管当局提供的不正确的信息,他可以自由制定“监管机构,以监督根据第34c条GewO授予许可所产生的义务”。

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    《Multimedia und Recht》 |2016年第7期|460-460|共1页
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  • 正文语种 ger
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