Nach einer Mitteilung hat der Rat am 15.12.2015 mit Vertretern des EU-Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU-Unternehmen erzielt. Die RL, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. Sie soll, hinsichtlich der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eine abschreckende Wirkung entfalten, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten oder Allgemeininteressen, wie öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Volksgesundheit, Umweltschutz und Mobilität der Arbeitnehmer, zu beschneiden. Sie sehe einerseits Maßnahmen vor, die die Weitergabe von vertraulichen Informationen verhindern und Geschäftsgeheimnisse schützen soll, stelle jedoch andererseits sicher, dass investigativer Journalismus weiter ohne neue Einschränkungen möglich ist und auch der Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage gestellt wird. Auch für sog. Whistleblower sei ein ausreichender Schutz vorgesehen.
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