Der BFH hat (U. v. 17.5.2017-V R 54/ 16; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) im Rahmen eines Vorsteuerabzugsverfahrens festgestellt, dass auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung ist. Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 muss der erforderliche Antrag elektronisch erfolgen. Diese Form soll das Verfahren vereinfachen, macht aber die erforderliche Übersendung von Originalunterlagen unmöglich. Im Streitfall hatte die Kl. die auf elektronischem Weg einzureichenden Rechnungskopien nicht vom Original der Rechnung, sondern von einer Rechnungskopie, die mit dem Zusatz „Copy 1" versehen war, angefertigt. Das Bundeszentralamt für Steuern versagte deshalb den Vorsteuerabzug. Der hiergegen eingereichten Klage gab das Finanzgericht statt.
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机译:在税前扣除程序中确定的BFH(美国诉17.5.2017-V R 54/16; MMR将很快发布此决定),发票副本也为发票副本。根据2010年的新规定,必须以电子方式进行所需的申请。该表格旨在简化过程,但无法进行原始文档的必要传送。发生争议时,索赔人不是将发票副本从电子原件上以电子方式提交,而是从发票副本中添加“副本1”,因此联邦中央税务局拒绝扣减进项税。金融法院开庭。
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