Stellenanzeigen können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie ihrer Darstellungsform nach oder wegen ihres Inhalts eine persönliche geistige Schöpfung beinhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Anzeige aus der Masse des Alltäglichen abhebt, indem sie sich etwa einer Syntax, eines Inhalts oder eines Duktus bedient, die für Stellenanzeigen ungewöhnlich sind. Ist der Text hingegen durch die Vorgaben und Sachzwänge des Stellenprofils geprägt und besitzt für eine persönliche geistige Schöpfung nicht genügend Spielraum, kommt ihm kein urheberrechtlicher Schutz zu.
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