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OLG Düsseldorf: Unternehmen dürfen Händlern Nutzung von Preissuchmaschinen nicht verbieten

机译:OLG杜塞尔多夫:公司不得禁止零售商使用价格搜索引擎

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摘要

Das OLG Düsseldorf hat (E. v. 5.4.2017 -VI Kart 13/15 [V]) eine Grundsatzentscheidung des BKartA gegen den Sportschuhhersteller Asics bestätigt und festgestellt, dass das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler i.R.e. (selektiven) Vertriebssystems kartellrechtswidrig und daher unzulässig ist. Bis 2015 hatte Asics es seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen. Das BKartA wertete diese Klausel ebenso wie das Verbot der Verwendung von Markenzeichen als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und kritisierte darüber hinaus, dass den Händlern die Nutzung von Online-Markt-plätzen wie eBay oder Amazon in der Vergangenheit pauschal untersagt wurde. Asics wollte mit seiner Beschwerde vor dem OLG die Aufhebung dieser Verfügung erreichen. Das OLG Düsseldorf hat jetzt bestätigt, dass das generelle Verbot von Preissuchmaschinen eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Den Händlern werde damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. Das Verbot sei auch nicht durch das Markenimage und Beratungsleistungen gerechtfertigt. Das Verbot sei eine Kernbeschränkung nach europäischem Kartellrecht, die nicht freistellungsfähig sei. Ob das frühere Vertriebssystem von Asics auch wegen des Verbots der Benutzung von Google AdWords und des Verbots des Verkaufs über Online-Marktplätze kartellrechtswidrig war, habe das Gericht of-fen lassen können.
机译:OLG杜塞尔多夫(E. v。5.4.2017 -VI Kart 13/15 [V])确认了BKartA针对运动鞋制造商Asics的一项基本决定,并确定通常通常禁止零售商使用价格搜索引擎。 (选择性)分发系统是反托拉斯,因此是不可接受的。直到2015年,Asics都禁止其经销商使用搜索引擎进行在线交易中的价格比较。 BKartA评估了该条款以及禁止使用商标作为对竞争的不可接受限制,并且还批评了一个事实,即过去通常通常禁止零售商使用eBay或Amazon等在线市场。由于向OLG投诉,Asics希望废除该决定。杜塞尔多夫高级区域法院现已确认,全面禁止价格搜索引擎是对竞争的有意限制。经销商被剥夺了广告和销售机会。品牌形象和咨询服务也不能证明该禁令是合理的。该禁令是欧洲反托拉斯法规定的一项核心豁免,并非一项豁免。由于禁止使用Google AdWords和禁止通过在线市场进行销售,法院能够公开确定Asics以前的分销系统是否也存在反托拉斯。

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