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【24h】

LG Hamburg: Internet-Werbeblocker Adblock Plus zulässig

机译:LG汉堡:允许使用互联网广告拦截器Adblock Plus

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摘要

1. Solange eine Abwehrmaßnahme gegen Werbung vom Internetnutzer selbst initiiert wird, fehlt es an einer gezielten Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG desjenigen, der lediglich ein entsprechendes technisches Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Es liegt auch kein Eingriff in Form einer Veränderung der Software oder sonstige Einwirkungen auf Vorgänge im betrieblichen Bereich der Werbetreibenden vor. 2. Der Einsatz von Werbeblockern mit Whitelist stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung i.S.d. § 4a UWG dar. Beim Whitelisting wird zwar ein erheblicher Anreiz ausgeübt, für die Freischaltung der Werbung zu zahlen. Dieses Verhalten ist aber nicht unausweichlich. Zudem ist der Werbetreibende durch das Angebot der Aufnahme in die Whitelist wirtschaftlich besser gestellt als bei vollständiger Blockierung der Werbung durch den Werbeblocker.
机译:1,只要互联网用户本人发起针对广告的辩护,就不会有针对性的残疾i.S.d.仅提供适当技术帮助的人员的UWG第4条第4款。也不会以软件更改的形式出现干扰或对广告商的运营区域中的流程产生其他影响。 2.将广告拦截器与白名单配合使用也不构成具有以下含义的侵略性商业行为: UWG第4a节,将白名单列入广告的动机确实很明显。但是,这种行为并非不可避免。此外,通过将广告客户列入白名单,可以使其在经济上比广告拦截者完全屏蔽广告时更好。

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