Das BMJV hat Mitte März 2017 den lange angekündigten Entwurf eines Gesetzes zum Vorgehen gegen Hasskommunikation und ähnliche rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken vorgestellt. Das sog. „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" soll für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten deutschen Nutzern gelten (§ 1 Abs. 2). Die Definition dieser Netzwerke fällt dabei sehr weit aus und umfasst alle nicht journalis-tisch-redaktionell gestalteten, mit Ge-winnerzielungsabsicht betriebenen Plattformen im Internet, auf denen Inhalte mit anderen Nutzern ausgetauscht werden oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können (§ 1 Abs. 1).
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