Das OLG K(o)ln hat (U. v. 2.2.2018 - 6 U 85/17; MMR wird die Entscheidung demn(a)chst ver(o)ffentlichen) festgestellt, dass Unitymedia NRW die Router, die es den Kunden stellt, f(u)r den Aufbau eines fl(a)chendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals (WifiSpots) nutzen darf. Eine ausdr(u)ckliche Zustimmung der Kunden (Opt-in) sei nicht erforderlich. Es muss aber f(u)r die Kunden die jederzeitige M(o)glichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen (Opt-out).
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机译:OLG K(o)ln(U. v。2.2.2018-6 U 85/17; MMR不久将(a)发布决定)Unitymedia NRW是客户的路由器可以使用第二个WLAN信号(WifiSpots)建立全面的WLAN网络。不需要客户的明确同意(选择加入)。但是,客户必须随时可以通过异议选择退出该系统。
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