Der EuGH hat (U.v. 20.12.2017- C-70/ 16 P; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass ein Beschluss der EU-Kommission, mit dem sie die Rückforderung der staatlichen Beihilfe anordnete, die Spanien im Rahmen der Umstellung vom analogen auf das Digitalfernsehen den Betreibern der Plattform für terrestrisches Fernsehen gewährt hatte, nichtig ist.
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