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【24h】

OLG Hamm: Zivilrechtsweg für Streitigkeit über kommunalen Internetauftritt

机译:OLG Hamm:通过市政网站进行的民事纠纷诉讼

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摘要

1. Für eine Streitigkeit zwischen einem Verlag und einer Stadt, die im Rahmen ihres - z.T. werbefinanzierten - Internetauftritts einen „Marktplatz" vorhält, über welchen Onlinewerbung abrufbar war, ist der Zivilrechtsweg eröffnet. 2. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist nach §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne der Presse zu beurteilen. Bei dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden Gebot der Staatsferne der Presse handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 3a UWG. 3. Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. 4. Ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vornimmt, ist anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls festzustellen.
机译:1.对于出版商与城市之间的纠纷,在其框架内-有时广告资助-互联网存在提供了一个“市场”,通过该市场可以进行在线广告投放,因此民法路线是开放的2.禁令救济的索赔是根据UWG§§8、1、3、1、3a以及该艺术。 《基本法》第1句第2条用于评估新闻界远离国家的以下要求:《基本法》第5条第1款第2句中的新闻界处于偏远状态的要求是对市场行为的规定,其依据是UWG第3a条为了要求新闻界远离国家,必须检查出版文章的性质和内容是否中立,并属于市政当局的责任范围,并且必须考虑到外观进行整体评估。 2必须根据对个案相关情况的综合评估建立第1号1 UWG二。

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    《Multimedia und Recht》 |2019年第10期|692-693|共2页
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